Arbeit mit Menschen
Du berätst persönlich, erklärst verständlich und baust langfristige Beziehungen zu deinen Mitgliedern auf.
Haupt- oder nebenberuflich, digital oder persönlich: Als Regionalleiter begleite ich dich von der ersten Frage bis zum erfolgreichen Start deiner eigenen Beratungsstelle und darüber hinaus.
Als VLH-Beratungsstellenleiter/in betreust du deine eigenen Mitglieder, organisierst deinen Arbeitsalltag weitgehend selbst und wirst beim Einstieg umfassend unterstützt.
Du berätst persönlich, erklärst verständlich und baust langfristige Beziehungen zu deinen Mitgliedern auf.
Du setzt deine Erfahrung im Einkommensteuerrecht eigenverantwortlich und praxisnah ein.
Du bestimmst Umfang, Wachstum und Ausrichtung deiner Beratungsstelle weitgehend selbst.
Im Mittelpunkt stehen die Betreuung der Mitglieder und die Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten.
Du erstellst Einkommensteuererklärungen innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis.
Du besprichst die individuelle Situation und erklärst steuerliche Sachverhalte verständlich.
Du kontrollierst Steuerbescheide und veranlasst bei Bedarf Einsprüche oder Anträge.
Du übernimmst die Korrespondenz mit Finanzamt und Mitgliedern.
Terminplanung, Mitgliederverwaltung und Postbearbeitung gehören ebenfalls dazu.
Fortbildungen, Marketing und Netzwerken helfen dir beim Aufbau deiner Beratungsstelle.
Ein Lohnsteuerhilfeverein unterstützt seine Mitglieder in bestimmten steuerlichen Angelegenheiten. Schwerpunkt sind Einkommensteuererklärungen sowie Anträge und Einsprüche.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Nr. 11 StBerG.
Mindestens einer der folgenden Wege muss erfüllt sein. Die endgültige Prüfung erfolgt durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Steuerberater/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüfer/in oder vergleichbar steuerberatungsbefugt.
Kaufmännischer oder gleichwertiger Berufsabschluss und danach mindestens drei Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden auf steuerrechtlichen Gebieten. Reine Buchhaltung reicht nicht aus.
Mindestens drei Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden auf relevanten Gebieten des Einkommensteuerrechts. Ausbildungszeiten zählen nicht mit.
Vom ersten Kennenlernen bis zum Start deiner Beratungsstelle wirst du Schritt für Schritt begleitet.
Voraussetzungen prüfen oder direkt ins Gespräch kommen
Ziele und Fragen besprechen
Nachweise ansehen
Prüfung durch die Stelle
Wissen und Systeme
Eigene Beratungsstelle
Viele starten nebenberuflich. Eine gegebenenfalls erforderliche Zustimmung des Arbeitgebers solltest du vorher einholen.
Zu Beginn ist die Einarbeitung intensiver. Später steuerst du den Umfang weitgehend über die Zahl deiner Mitglieder.
Ein vollständig digitaler Prozess ist möglich. Viele Mitglieder schätzen aber weiterhin persönliche Beratung.
Typischerweise kommt ein separates, abschließbares Arbeitszimmer oder ein externes Büro infrage. Digitale Sondermodelle werden individuell beurteilt.
Du erhältst direkte persönliche Unterstützung und kannst auf die Strukturen der VLH zurückgreifen.
Mir ist wichtig, dass du nicht allein in deine neue Tätigkeit startest. Deshalb begleite ich dich von der ersten Orientierung über die Prüfung deiner Unterlagen bis zur Einarbeitung und zum Aufbau deiner Beratungsstelle.
Im persönlichen Gespräch nehme ich mir Zeit für deine Situation und beantworte deine Fragen offen und unverbindlich.
Unverbindlich Kontakt aufnehmenPrüfe unverbindlich deine fachlichen Voraussetzungen oder vereinbare direkt ein persönliches Gespräch.