Selbst-Check – fachliche Voraussetzungen
Beantworte die folgenden Fragen und erhalte direkt eine unverbindliche Einschätzung, ob du die fachlichen Voraussetzungen als Beratungsstellenleiter/in erfüllst.
Dazu zählen beispielsweise Steuerberater/in, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüfer/in oder eine vergleichbare steuerberatungsbefugte Tätigkeit.
Erforderlich sind durchschnittlich mindestens 16 Wochenstunden. Ausbildungszeiten zählen nicht mit.
Auch hier sind mindestens 16 Wochenstunden erforderlich. Ausbildungszeiten zählen nicht mit.
Diese Frage ist nicht mehr erforderlich, weil du Frage 3 mit „Ja“ beantwortet hast.
Reine Buchhaltung oder ausschließlich die Erstellung von Bilanzen oder Einnahmenüberschussrechnungen reicht nicht automatisch aus.