Selbst-Check – fachliche Voraussetzungen

Beantworte die folgenden Fragen und erhalte direkt eine unverbindliche Einschätzung, ob du die fachlichen Voraussetzungen als Beratungsstellenleiter/in erfüllst.

Frage 1 Besitzt du eine entsprechende berufliche Befugnis?

Dazu zählen beispielsweise Steuerberater/in, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüfer/in oder eine vergleichbare steuerberatungsbefugte Tätigkeit.

Frage 2 Hast du einen kaufmännischen oder gleichwertigen Berufsabschluss?
Frage 3 Warst du nach diesem Berufsabschluss mindestens drei Jahre praktisch auf steuerrechtlichen Gebieten tätig?

Erforderlich sind durchschnittlich mindestens 16 Wochenstunden. Ausbildungszeiten zählen nicht mit.

Frage 4 Warst du unabhängig von einem Berufsabschluss mindestens drei Jahre auf den für Lohnsteuerhilfevereine relevanten Gebieten des Einkommensteuerrechts tätig?

Auch hier sind mindestens 16 Wochenstunden erforderlich. Ausbildungszeiten zählen nicht mit.

Diese Frage ist nicht mehr erforderlich, weil du Frage 3 mit „Ja“ beantwortet hast.

Frage 5 Bestand deine Tätigkeit überwiegend aus steuerrechtlicher Beratung beziehungsweise Bearbeitung?

Reine Buchhaltung oder ausschließlich die Erstellung von Bilanzen oder Einnahmenüberschussrechnungen reicht nicht automatisch aus.

Frage 6 Kannst du deine steuerrechtlichen Tätigkeiten durch Zeugnisse oder Tätigkeitsnachweise belegen?
Hinweis
Wir empfehlen, dir die entsprechenden Tätigkeitszeiten von deinen aktuellen oder ehemaligen Arbeitgebern bescheinigen zu lassen. Entsprechende Vordrucke stellen wir dir gerne zur Verfügung.